Was ich wissen muss
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Möglichkeiten der Bestattung
Bestattungspflicht besteht nach der derzeitigen Gesetzeslage nur für lebend geborene Kinder,
bzw. fehl- und totgeborene Kinder (ab 13. bis 40. SSW) müssen einer Sammelbestattung zugeführt werden.
Es besteht aber die Möglichkeit alle Kinder, egal welches Schwangerschaftsstadiums in einem Individualgrab
(auf eigene Kosten) zu bestatten. Dies kann in einer Erd- oder Feuerbestattung erfolgen; es ist auch möglich,
die Urne mit nach Hause zu nehmen.
Wenn Sie keine Vorkehrungen für ein eigenes Begräbnis treffen, wird ihr Kind (ab der 13. SSW bis zur 40. SSW)
automatisch einer Sammelbestattung zugeführt. Die Kinder werden hierbei gemeinsam beerdigt und die Kosten vom
Land Steiermark und den Gemeinden übernommen. Zur Vorbereitung werden die Kinder für den obersteirischen Bereich
in der Pathologie Leoben gesammelt. Für den Einzugsbereich Graz und Umgebung, Ost- Süd- und Weststeiermark
erfolgt die Sammlung in der Pathologie des LKH Graz.
Der Sammelsarg wird quartalsweise von der Bestattung Judenburg bzw. der Bestattung Graz abgeholt, einer
Kremation zugeführt und die Urne im Rahmen einer Gedenkfeier beigesetzt. Die Gedenkfeiern erfolgen an den
zwei Gedenkstätten der Steiermark:
am Stadtfriedhof in Judenburg und am Urnenfriedhof in Graz
Sie werden von der Katholischen und Evangelischen Kirche in Zusammenarbeit mit den Geburtshilflichen
Abteilungen (Krankenhausseelsorger(inne)n, Hebammen), der Plattform "Wenn Lebensanfang und -ende zusammenfallen"
sowie der Bestattung Judenburg bzw. Bestattung Graz gestaltet. Die Termine und Informationen über die
Gedenkfeiern finden sie bei Aktuelles. Nähere Informationen bei Gerhild Hirzberger (0664/46 52 494),
plattform@hospiz-stmk.at
Wenn der Tod Ihres Kindes für Sie sehr überraschend kam, kann es sein, dass Ihnen die Gedanken an eine eigene
Bestattung sehr fremd und schmerzhaft erscheinen. Lassen Sie sich einige Tage Zeit und besprechen Sie dies mit
ihrem Partner oder einer Vertrauensperson. In dieser Zeit und durch Gespräche können Ihnen Dinge klarer werden.
Ihr Kind verbleibt einige Zeit auf der Pathologie. Diese Zeit steht den Eltern zur Verfügung, um sich eine
eigene Bestattung zu überlegen.
Die Kosten für eine Bestattung ihres Kindes betragen (im günstigsten Fall)
Einäscherung ab 650,--
Feuerbestattung ab 960,--
Erdbestattung ab 940,--
Ohne Grabkosten, Überführung, Kosten im Zusammenhang mit Grabarbeiten
Genaue Kosten erfahren sie bei den steirischen Bestattungsunternehmen.
Sollten Sie nicht in der Lage sein diesen Betrag aufzubringen, wenden Sie sich an das zuständige
Sozialressort Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt.











