Wichtige Informationen nach dem Tod ihres Kindes
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Sie haben gerade ihr Kind verloren. Ihr Schmerz ist sicher sehr groß, vielleicht kaum zu ertragen. Um Sie zumindest ein wenig bei ihren ersten Schritten nach ihrem Verlust unterstützen zu können, haben wir für Sie einige Informationen gesammelt. Manche Begriffe werden Sie vielleicht verstören, ärgern oder kränken. Wir können die Wortwahl leider nicht ändern, wir können Ihnen nur ein kleiner Wegweiser sein.
Was Sie im wissen sollten: Im juristischen und behördlichen Sprachgebrauch unterscheidet man zwischen
(Auszug aus dem Hebammengesetz (28. April 1994):
Lebendgeburt: „Als lebendgeboren gilt, unabhängig von der Schwangerschaftsdauer, eine Leibesfrucht dann, wenn nach dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib entweder die Atmung eingesetzt hat oder irgendein anderes Lebenszeichen erkennbar ist, wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln, gleichgültig, ob die Nabelschnur durchgeschnitten ist oder nicht, oder ob die Plazenta ausgestoßen ist oder nicht“.
Totgeburt: „Als totgeboren oder in der Geburt verstorben gilt eine Leibesfrucht dann, wenn keines der oben genannten Zeichen erkennbar ist und sie ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm aufweist“.
Fehlgeburt: „Dies liegt vor, wenn bei einer Leibesfrucht kein Zeichen einer Lebendgeburt vorhanden ist und die Leibesfrucht ein Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm.
Diese Unterscheidungen bringen unterschiedliche weitere Vorgehensweisen am Standesamt mit sich.











